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GmbH & Co. KG
Steinweg 10, 89293 Kellmünz, 
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Qualität

 Qualität

Warum CE-Kennzeichnung?

 Darum CE-Kennzeichnung!
Seit dem 01.01.2011 gilt in Europa die neue EN 1090-2 „Technische Regeln Ausführung von Stahltragwerken“ und die EN 1090-1 „Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“. Das heißt für alle Betriebe, die bauaufsichtliche Produkte herstellen, dass diese Firmen die o.g. Norm oder die nationale DIN 18800-7 (Übergangsfrist bis zum 01.07.2014 mit Ü-Zeichen) einhalten müssen.
Unter bauaufsichtlichen Produkten versteht man alle Bauteile, für die Lastannahmen aus entsprechenden Normen gelten.
Dazu gehören u. a. Treppen und Geländer, Vordächer, Carports, Stahlkonstruktionen, Stahlhallen, usw. Wer diese Produkte herstellt, muss entsprechend der Ausführungsklassen zertifiziert sein und seine Produkte CE kennzeichnen. So gilt z. B. für Treppen und Geländer in Wohngebäuden die Ausführungsklasse EXC 1 der EN 1090. Für alle anderen Treppen und Geländer die Ausführungsklasse EXC 2.
Bitte das Merkblatt 4 „Ausführungsklassen“ und die Geländer-Richtlinie des Bundesverbandes Metall (www.metallhandwerk.de) beachten.
Alle Bauprodukte müssen dann mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Hierzu muss der Betrieb ausschließlich Vorprodukte (Stähle, Pfosten, Grundplatten, Handläufe, Anker usw.) mit CE-Kennzeichnung einkaufen (siehe Bauregelliste). Wir unterstützen Sie dabei mit den entsprechenden Produkten und Informationen.
Sollte ein Bauprodukt nicht CE gekennzeichnet sein, gilt das Produkt als nicht normgerecht gefertigt und der Kunde ist nicht verpflichtet, das Gewerk zu bezahlen.

Wir sind seit 2014 nach DIN EN 1090 zertifiziert, um Ihnen entsprechende Produkte anbieten zu können, damit Sie nicht nur handwerklich gut, sondern auch rechtssicher arbeiten können.
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